Klassen

Seit dem 19.01.2013 hat der Führerschein ein „Verfallsdatum“. Die Gültigkeit besteht 15 Jahre. Frühestens 6 Montate vor Ablauf kann ein Neuer beantragt werden. Es muß lediglich ein neues Passbild mit dem Antrag eingereicht werden – ansonsten gibt es (noch) keine weiteren Auflagen.

Werde Klassenbeste(r)

Mit modernen Fahrzeugen und multimedialer Unterstützung bekommst Du bei SHORTCUT Deine Fahrerlaubnis der folgenden Klassen:

Klasse B

  • Führerschein für Kfz < 3,5t zG
  • Alle Anhänger bis 750 kg zG
  • Bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
  • ab 18 Jahre
  • Ausbildung mit Audi A3 g-tron (Schaltwagen) und Polstar2 (Automatik und BE Ausbildung)

Klasse BE

  • Führerschein für Kfz < 3,5 t mit Anhänger über 750 kg bis max 3.500 kg zG
  • ab 17 Jahre
  • Ausbildung mit Audi A3 Sportback und Humbaur Anhänger (1.500kg zG)

Klasse BF 17

  • Begleitetes Fahren
  • ab 17 Jahre

Mofa 25

  • Prüfbescheinigung (kein Führerschein im rechtlichen Sinn)
  • 25 km/h
  • ab 15 Jahre
  • a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

    Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

  • https://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrschueler/fuehrerscheinklassen-im-ueberblick.html

Klasse AM 15

  • Kleinkrafträder
  • ab 15 Jahre (seit 28.07.2021)
  • Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
    • bbH 45 km/h
    • Hubraum – Verbrennungsmotor max. 50 cm³ – Dieselmotor max. 500 cm³

    a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
    (EU-Klasse L1e-B)8
    ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

    b) Dreirädrige Kleinkrafträder
    (EU-Klasse L2e)8
    Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.

    c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
    (EU-Klasse L6e)8
    Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

  • https://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrschueler/fuehrerscheinklassen-im-ueberblick.html

Klasse A1

  • Krafträder bis 125 cm³ und max. 11 kW
  • ab 16 Jahre
  • Ausbildung mit SWM Outlaw 125 und Suzuki GSX-S 125

Klasse A2

  • Motorrad-Stufen-Führerschein
  • ab 18 Jahre
  • Ausbildung mit Ausbildung mit Honda CB 500 48 PS
  • NEU: Aufstieg von A1 oder 1b (3er Führerschein erworben vor dem 01.04.1980) OHNE theoretische & praktische Ausbildung. Allerdings muss eine praktische Prüfung gefahren werden, weshalb sich der Fahrlehrer vorher von den Fahrkünsten des Antragstellers überzeugen lassen sollte/muss!

Klasse A

  • Motorrad-Führerschein
  • ab 24 Jahre (Direkteinstieg)
  • Ausbildung mit Suzuki Gladius 650 ABS
  • NEU: Bei Vorbesitz der Klasse A2 (mind. 24 Monate) nur Überprüfung der Fahrfertigkeiten des Antragstellers mit abschließender praktischer Prüfung notwendig

Klasse L

  • ab 16 Jahre
  • a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h (seit Juni 2002), auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
  • https://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrschueler/fuehrerscheinklassen-im-ueberblick.html

Direkt zum Führerschein!

Eine Garantie für den Lernerfolg kann Dir leider niemand geben, aber unsere Mischung aus gutem Fahrzeug, moderner Gestaltung des Unterrichts und faire Preisgestaltung erleichtern den Weg zum Führerschein erheblich.

Alle EU-Fahrerlaubnisklassen im Überblick

Die EU-Fahrerlaubnis-Klassen und die dazugehörigen Beschreibungen

AM (M)

zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, A1Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS)

A beschränkt (A2 bzw. AB)

Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg

A

Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen.

B (und BF17)

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)

BE (und BEF17)

Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)

C

Kraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)

C1

Kraftwagen mit 3,5–7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)

CE

Last- und Sattelzüge

C1E

Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger GesamtmasseDOmnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)

D1

Omnibusse mit 9–16 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)

DE

Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse

D1E

Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse

L

Traktor bis 40 km/h (seit 30.06.2012) in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann aber nur 25 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h (bbH) auch mit Anhänger, Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger

M

Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h ohne Beiwagen

S

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h

T

Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h