Seit dem 19.01.2013 hat der Führerschein ein „Verfallsdatum“. Die Gültigkeit besteht 15 Jahre. Frühestens 6 Montate vor Ablauf kann ein Neuer beantragt werden. Es muß lediglich ein neues Passbild mit dem Antrag eingereicht werden – ansonsten gibt es (noch) keine weiteren Auflagen.