15 März Schlüsselzahl B 197 (seit 01.04.2021)
Die neue Automatik-Regelung
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung (10x45Min.) auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Diese Möglichkeit wird sowohl Bewerbern um eine Fahrerlaubnis als grundsätzlich auch Inhabern einer beschränkten Fahrerlaubnis (SZ 78) der Klasse B eröffnet.
Seit dem 01.04.2021 gibt es die Möglichkeit für den Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse B die hauptsächliche praktische Ausbildung sowie die Prüfungsfahrt mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis letztlich auf Automatikfahrzeuge beschränkt wird. Diese Beschränkung war bisher der Fall und wurde mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein dokumentiert. Man durfte dann, auch im Ausland, nur Automatikfahrzeuge fahren. Nun gibt es ab dem 01.04.21 die Schlüsselzahl 197, die diese Beschränkung entfallen lässt.
Dafür ist es notwendig, innerhalb der praktischen Fahrausbildung die grundsätzlich auf einem Automatikfahrzeug beginnt und abläuft, eine (Teil-)Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu absolvieren, die mindestens 10 x 45 Minuten dauern muss. Danach erfolgt eine Testfahrt mit einem Fahrlehrer (keine Prüfung !) von mindestens 15 Minuten in der der Bewerber zeigen soll, dass er einen Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kann.
Wenn dem so ist, wird dem Bewerber von der Fahrschule eine Schaltkompetenzbescheinigung darüber ausgestellt, die er der Führerscheinbehörde vorlegen muss (dies erledigt die Fahrschule SHORTCUT für Euch). Die weitere Ausbildung erfolgt wieder auf einem Automatikfahrzeug. Sobald dann die Ausbildung komplett abgeschlossen ist und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug bestanden wurde, wird der Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 erstellt und ist uneingeschränkt auch im Ausland gültig! Man darf beide Fahrzeugvarianten fahren. Bei der theoretischen Ausbildung ändert sich nichts.
Natürlich gibt es auch nach dem 01.04.21 die Möglichkeit eine reine Automatikausbildung zu machen, ohne den Einschub der Schaltwagenübung. Dann gibt es am Ende wie bisher die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein und man darf nur Automatik fahren. Wer sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet doch Schaltwagen fahren zu wollen, kann dann nach mindestens 10 x 45 Minuten Schaltwagenübung und einer mind. 15 minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer den Eintrag auf Schlüsselzahl 197 ändern lassen.
Das gilt übrigens auch für Inhaber einer Alt-Fahrerlaubnis B, die nach altem Recht auf Automatik mit SZ 78 beschränkt wurde. Zum Löschen der Automatikbeschränkung ist dann keine Prüfung mehr erforderlich.